Stallikonerstrasse 73, 8903 Birmensdorf ZH
Telefon 043 222 48 48
E-Mail: info(at)helio-blitz.ch
Reproduktion aller dem Reprografiebetrieb übergebenen Vorlagen geschieht unter der Voraussetzung, dass der Besteller die Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt.
Für Originale, die nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen.
Die Daten werden unter der Voraussetzung bearbeitet, wonach diese ordnungsgemäss gesichert sind. Sofern für die Weiterverarbeitung Text-, Schrift-, Layout- oder CAD-Programme des Kunden verwendet werden müssen, werden nur die Originalprogramme des Herstellers akzeptiert. Für allfällige Schäden an der EDV-Einrichtung des Lieferbetriebes, welche durch fehlerhafte oder mit Computerviren behaftete angelieferte Programme entstehen, ist der Auftraggeber vollumfänglich haftbar.
Die dadurch bedingte Verpackung und das Porto werden gesondert verrechnet. Beschädigungen irgendwelcher Art sind durch die Transportanstalten in Form einer Tatbestandesaufnahme sofort beim Eintreffen der Sendung feststellen zu lassen.
Reklamationen können nur innerhalb von zwei Werktagen nach erfolgter Lieferung berücksichtigt werden.
Der Reprografiebetrieb ist bemüht, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten. Die angegebenen Lieferfristen sind jedoch unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Fristen infolge höherer Gewalt, Streiks, Maschinenschadens, usw. ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Bestellung zu annullieren oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Für Material, das vom Besteller selbst zum Bedrucken angeliefert wird, geht jegliches Risiko auf Druckergebnis und eventuellen Ausschuss zu Lasten des Bestellers. Angelieferte Materialien sind in der Grösse zu liefern, wie dies der Drucker vorschreibt. Ausserdem ist genügend Zuschuss mitzuliefern, mindestens ein Exemplar mehr, als bestellt oder gemäss Vereinbarung, um die bestellte Auflage erreichen zu können. Für allfällig eingetretene Schäden lehnen wir zum Vornherein jede Ersatzpflicht ab. Eine Preisreduktion für angeliefertes Material auf die Druckpreise kann nicht gewährt werden.
Für regelmässige Kunden ist auf Wunsch eine Rechnungsstellung möglich. Der Auftraggeber ist für die Bezahlung der erteilten Aufträge in jedem Falle dem Reprografiebetrieb gegenüber haftbar, auch wenn die Kopien in seinem Auftrag an Dritte weiterverrechnet werden müssen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, bei Dritten eine Bestätigung für die Übernahme der Haftung für die erteilten Aufträge und die Übernahme der Zahlungsverpflichtungen einzuholen.
Für unregelmässige und unbekannte Besteller nur Barzahlung (EC-Direkt für Maestro und Postcard, Eurocheck und Postcheck bis max. SFR. 300.-- pro Check). Rechnungen sind zahlbar netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Vorbehalten bleiben spezielle Vereinbarungen. Ungerechtfertigte Abzüge werden auf jeden Fall eingefordert.
Preis- und Textanpassungen infolge technischer Änderungen bleiben bestehen.
Aufträge ausserhalb der offiziellen Arbeitszeiten (Nachtarbeit) werden mit einem Zuschlag verrechnet. Die Bestätigung der Lieferscheine gilt als Anerkennung der Regiestunden.
Der Gerichtsstand ist der Sitz des Reprografiebetriebes.